Praxis am Freinberg
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Neuropsychologische Diagnostik und Rehabilitation
Diagnostik

Um eine gezielte und wirksame neuropsychologische Therapie zu starten ist es unbedingt notwendig einen genauen Status über die kognitive Leistungs-fähigkeit zu erheben.
In anderen Fällen kann es wichtig sein wahrgenommene Einschränkungen im Bereich der kognitiven Fähigkeiten oder des Verhaltes zu objektivieren um damit verbundene Unsicherheiten zu klären.
Die neuropsychologische Diagnostik ermöglicht eine differenzierte Einschätzung ihrer kognitiven Leistungsressourcen und -einschränkungen.

Um die neuropsychologische Diagnostik mit ihrer Krankenkasse verrechnen zu können brauchen sie eine Zuweisung von (entweder) einer/m:
  • VertragsfachärztIn für Neurologie (und Psychiatrie)
  • VertragsfachärztIn für Psychiatrie (und Neurologie)
  • VertragsfachärztIn für Innere Medizin,
  • VertragsfachärztIn für Kinder- und Jugendheilkunde
  • eigenen Einrichtung ihres Versicherungsträgers
  • im Falle einer Zuweisung von VertragsfachärztInnen anderer Fachsparten
  • bzw. WahlärztInnen und AllgemeinmedizinerInnen sowie PsychotherapeutInnen ohne Vertrag ist vorab unbedingt eine chefärztliche Genehmigung erforderlich.
 Auf der Zuweisung müssen eine
  •  konkrete Fragestellung z.B. Verdacht auf demenzielle Symptomatik,
    Abklärung der kognitiven Leistungsfähigkeit nach Schlaganfall/SHT…
  • krankheitswertige Verdachtdiagnosenach ICD-10 codiert angegeben sein.
Nach Ende der Diagnostik verrechne ich mein Honorar direkt mit dem Patienten. Nach Vorlage der Honorarnote bei der für Sie zuständigen Krankenversicherung wird ein Teil rückerstattet. 
Demnach bleibt für Sie nur ein Selbstbehalt.